Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der fyncom GmbH, Ditmarstr. 42, 60487 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Unternehmenskunden. Leistungen für Verbraucher sind von diesen AGB ausgeschlossen. Die Regelungen schaffen den verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit beider Parteien.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmenskunden, die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.
(2) Unternehmenskunden sind natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Produktbewertung. Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Prüfung nach dem PM-Verfahren sowie die Erstellung und Veröffentlichung des Testberichts. Das PM-Verfahren ist eine vom Anbieter entwickelte Prüfmethode mit festgelegten, transparenten und veröffentlichten Kriterien; es handelt sich um eine private Zertifizierung, nicht um eine amtliche Prüfung oder eine staatlich akkreditierte Konformitätsbewertung.
(2) Ein Testsiegel und ein Zertifikat werden erteilt, wenn das Produkt die im Handbuch Evaluation festgelegte Zertifizierungsschwelle von 75 Prozent (mindestens 225 von 300 Punkten) erreicht. Wird die Schwelle nicht erreicht, gilt das Produkt als geprüft; der Kunde erhält Testbericht und Prüfprotokoll, jedoch weder Siegel noch Zertifikat. Die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen sind im jeweils gültigen Handbuch Evaluation veröffentlicht.
(3) Die Vergütung wird für die Durchführung der Prüfung erhoben und ist vom Ergebnis unabhängig. Eine Einflussnahme des Kunden auf die Bewertung ist ausgeschlossen.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Lizenz- oder Dienstleistungspaket. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
(5) Eine Erfolgsgarantie, insbesondere hinsichtlich Prüfergebnis, Reichweite, Sichtbarkeit oder Absatz, wird nicht übernommen.
§ 3 Zusatzleistungen
(1) Unabhängig von der Prüfung bietet der Anbieter Leistungen in den Bereichen Reichweitenaufbau, Beratung zur digitalen Sichtbarkeit sowie Gestaltung (Grafik, Video, Text) an. Diese Leistungen sind gesondert zu beauftragen.
(2) Zusatzleistungen nach Absatz 1 haben keinen Einfluss auf die Durchführung, die Bewertung oder das Ergebnis einer Prüfung. Sie sind weder Voraussetzung für eine Prüfung noch Bestandteil des Prüfumfangs und werden nicht mit der Zertifizierung gebündelt angeboten.
(3) An Inhalten, die im Rahmen von Zusatzleistungen erstellt werden, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Eine Übertragung ausschließlicher Urheberrechte findet nicht statt.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Buchung über die Website des Anbieters oder durch Annahme eines individuellen Angebots zustande.
(2) Mit Abschluss der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag wird wirksam, sobald der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt.
(3) Bei individualisierten Leistungen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots des Anbieters in Textform zustande.
(4) Der Anbieter kann Angebote und Buchungen ablehnen, sofern berechtigte Gründe vorliegen.
§ 5 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Die Prüfungen erfolgen nach dem PM-Verfahren und den im gültigen Handbuch Evaluation festgelegten Prüfparametern. Die Prüfung wird durch den Anbieter durchgeführt. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn eine Prüfhandlung besondere technische Einrichtungen erfordert, kann der Anbieter einzelne Prüfhandlungen an qualifizierte Dritte vergeben; die Bewertung und die Vergabeentscheidung verbleiben in jedem Fall beim Anbieter.
(2) Prüfmethoden können im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens angepasst werden, solange der wesentliche Leistungsinhalt gewahrt bleibt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Fassung des Handbuchs Evaluation.
(3) Nach Abschluss der Prüfung erhält der Kunde den Testbericht und das Prüfprotokoll; bei erteilter Zertifizierung zusätzlich die gebuchten Prüfsiegel. Sofern vereinbart, erfolgt die Bereitstellung auch in übersetzter Form.
(4) Verwendet der Kunde Bewertungsergebnisse (etwa Punktzahlen, Noten oder Prädikate) in eigener Kommunikation, sind diese als Ergebnis des PM-Verfahrens zu kennzeichnen und die Bewertungsgrundlage nachvollziehbar darzustellen.
§ 6 Veröffentlichung des Testberichts
(1) Der Testbericht wird unabhängig vom Prüfergebnis veröffentlicht und bleibt für die Dauer des Lizenzzeitraums abrufbar. Die Veröffentlichung ist Bestandteil der vertraglichen Leistung und dient der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens.
(2) Der Kunde kann die Veröffentlichung eines ihn betreffenden Testberichts jederzeit in Textform zurückziehen. Der Anbieter nimmt den Bericht in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist vom Netz. Ein bereits erteiltes Siegel darf nach dem Rückzug nicht weiterverwendet werden, da die Fundstelle entfällt.
(3) Das Ergebnis einer abgeschlossenen Prüfung wird nachträglich nicht verändert. Der Kunde kann ein überarbeitetes Produkt jederzeit als neues Testmuster einreichen; die erneute Prüfung erfolgt als eigenständige Leistung und führt zu einem eigenen Testbericht.
§ 7 Nutzungsrechte am Testsiegel
(1) Die bereitgestellten Siegel unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters. Der Kunde erhält eine zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Lizenz. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Laufzeit ein Jahr; sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
(2) Der zulässige Einsatzbereich richtet sich nach dem gebuchten Paket:
- Startup und Business: Nutzung auf der eigenen Webseite, in Online-Marktplatz-Listings, auf Produktverpackungen und in Printmaterialien.
- Premium: zusätzlich Nutzung für internationale Werbemaßnahmen in TV und Radio.
(3) Das Siegel ist stets vollständig und unverändert zu verwenden. Veränderungen von Form, Farbe, Inhalt oder Sprache sowie das Verdecken oder Entfernen von Siegelbestandteilen sind unzulässig.
(4) Das Siegel ist so einzusetzen, dass die Fundstelle erkennbar bleibt: Lizenznummer und Verweis auf den Testbericht müssen lesbar und für den Betrachter leicht zugänglich sein. Diese Anforderung folgt der Rechtsprechung zur Werbung mit Testergebnissen.
(5) Das Siegel darf ausschließlich für das geprüfte Produkt und die im Testbericht dokumentierten Ergebnisse verwendet werden. Es erstreckt sich auf Produktvarianten, die sich vom Testmuster ausschließlich in Farbgebung oder Verpackungsgestaltung unterscheiden, sofern Material, Ausführung und Funktion unverändert sind. Bei Änderungen, die die Produkteigenschaften beeinflussen, ist eine erneute Prüfung erforderlich.
(6) Eine irreführende Verwendung, insbesondere der Einsatz für nicht geprüfte Produkte, ist unzulässig.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt das jeweils gültige Preisverzeichnis, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen.
(3) Der Kunde kann aus den angebotenen Zahlungsmethoden wählen. Der Anbieter kann einzelne Zahlungsmethoden ausschließen.
(4) Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an. Für Mahnungen kann eine Bearbeitungspauschale von 10 Euro berechnet werden; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Im Paket Business erstattet der Anbieter die Prüfgebühr, wenn das Produkt die Zertifizierungsschwelle nach § 2 Abs. 2 nicht erreicht. Die Erstattung erfolgt nach Abschluss der Prüfung und Zustellung des Testberichts. Die Regelung betrifft ausschließlich die Vergütung; sie begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Prüfergebnis und hat keinen Einfluss auf Durchführung oder Bewertung der Prüfung. Für andere Pakete und für Zusatzleistungen nach § 3 gilt sie nicht.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Prüfung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung, einschließlich des zu prüfenden Produkts in handelsüblicher Ausführung.
(2) Testmuster verbleiben nach Abschluss der Prüfung beim Anbieter und werden nicht zurückgesandt. Dies dient der Nachvollziehbarkeit des Prüfergebnisses und schließt eine nachträgliche Veränderung des geprüften Musters aus. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform vor Vertragsschluss.
(3) Die Versandadresse wird nach Vertragsabschluss mitgeteilt. Ein Versand an die im Impressum genannte Adresse ist nicht vorgesehen.
(4) Verzögert sich die Prüfung durch verspätete oder unvollständige Bereitstellung, verlängern sich die Fristen entsprechend.
§ 10 Vertragsbeendigung und Folgen
(1) Mit Ende der Lizenz erlischt das Nutzungsrecht am Testsiegel. Der Kunde stellt die Verwendung unverzüglich ein und entfernt das Siegel von allen Medien, Werbemitteln und Verpackungen.
(2) Wird das Siegel nach Ablauf der Lizenz oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs weiterverwendet, kann der Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Prozent der vereinbarten Jahreslizenz geltend machen. Die Regelung sichert die Aussagekraft des Siegels gegenüber Verbrauchern und damit den Wert, den es für alle Lizenznehmer hat. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, behördliche Anordnungen) haftet der Anbieter nicht. Er informiert den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse und deren Auswirkungen.
§ 12 Gewährleistung und Abnahme
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen; dem Anbieter ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
(2) Der Kunde prüft die bereitgestellten Leistungen unverzüglich und zeigt etwaige Mängel innerhalb von sieben Tagen an. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. Verdeckte Mängel können auch später geltend gemacht werden.
(3) Gegenstand der Mängelrüge sind die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation. Das Prüfergebnis selbst ist als fachliche Bewertung nach dem offengelegten Verfahren kein Gegenstand der Gewährleistung.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß DSGVO und BDSG.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Änderungen oder anderer zwingender Gründe erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kunden außerhalb der EU gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU gelten ergänzend die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG). Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: August 2026. Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Übersetzung dient der Information.






